Miete von Hilfeempfängern : „Höchstwerte sind Richtwerte“

Die „Höchstwerte“ für die Kosten der Unterkunft von Hilfeempfängern haben einen falschen Namen. Denn der Einzelfall entscheidet, ob die Miete angemessen ist. Mieter helfen Mietern und Diakonie kritisieren, dass die irreführende Bezeichnung Betroffenen schadet.

Wie hoch die Miete von Hilfeempfängern sein darf, hängt vom Einzelfall ab.

Zum 1. April hat die Sozialbehörde die neuen „Höchstwerte zu den Kosten der Unterkunft“ für Hilfeempfänger veröffentlicht. Sie geben vor, wieviel die Miete von Wohnungen für Personen betragen darf, die zum Beispiel Arbeitslosengeld II beziehen.

Der Verein Mieter helfen Mietern und das Diakonische Werk Hamburg kritisieren die Bezeichnung „Höchstwerte“ scharf. Sie fordern stattdessen die Benennung als „Richtwerte“. „Rechtlich ist nur die Bezeichnung Richtwerte korrekt“, sagt Stephan Nagel vom Referat Wohnungslosenhilfe der Diakonie Hamburg. Denn „die Werte begrenzen die tatsächlichen Mietkosten nicht“.

Die Konsequenz der irreführenden Bezeichnung: „Die Bezeichnung als Höchstwert suggeriert, dass dieser Wert nicht überschritten werden kann. Das entmutigt Hilfeempfänger von vorneherein, sich um Wohnungen zu bemühen, auf die sie vielleicht Anspruch hätten“, sagt Marc Meyer von Mieter helfen Mietern. Und mehr noch: Meyer fürchtet, auch die Sachbearbeiter, die für die Bewilligung von Mietkosten zuständig sind, wissen mitunter gar nicht um die Möglichkeiten und ihre Pflicht, den Einzelfall zu prüfen.

Die Angaben der Sozialbehörde, zum Beispiel dass eine Wohnung für eine Person maximal 327 Euro kalt kosten dürfe, sind nämlich lediglich Richtwerte. Denn in der Praxis, das steht so auch in der Fachanweisung der Behörde sind „die Gesamtumstände der Leistungsberechtigten und die Situation am Wohnungsmarkt zu berücksichtigen“. Und diese Berücksichtigung im Einzelfall kann dazu führen, dass auch höhere Mieten „angemessen“ sind.

Wann könnte das der Fall sein? Auch das steht in der behördlichen Anweisung. Zum einen gibt es eine „Bestandsschutzregelung“: Wer für seine Wohnung eine Bewilligung hatte, bevor die Werte jetzt geändert wurden, darf dort wohnen bleiben, auch wenn die Wohnung teurer ist als zum Beispiel 327 Euro für eine Person. Eine „Überschreitung der Höchstwerte“ kann, so die Behörde, auch notwendig sein, wenn eine besondere Notlage vorliegt, zum Beispiel Obdach- oder Wohnungslosigkeit (aber, so die Behörde ausdrücklich, das sind Einzelfälle, die speziell begründet werden müssen). Bei dauerhafter Krankheit oder Behinderung kann der Wert um bis zu zehn Prozent überschritten werden, wenn Kinder im Haushalt leben sogar um 30 Prozent, wenn sonst die „sozialen Bezüge“ gefährdet wären. Und: In Stadtteilen mit weniger als zehn Prozent Hilfeempfängern darf die Miete auch bis zu zehn Prozent mehr betragen – im Sinne einer „sozialverträglichen Mischung“.

Schließlich hat sich auch das Bundessozialgericht Kassel schon zu dem Problem geäußert und befindet, dass „abstrakt als angemessen eingestufte Wohnungen“ auch konkret auf dem Wohnungsmarkt zu finden sein müssen – andernfalls müssen auch höhere Unterkunftskosten vom Amt übernommen werden. Im Klartext: Gibt es keine Wohnungen, die den Grenzen der Behörde für Mietkosten entsprechen, müssen auch teurere Mieten bewilligt werden.

Alles in allem ganz schön viele Ausnahmen, um von „Höchstwerten“ zu sprechen, findet Marc Meyer von Mieter helfen Mietern. Er versteht die Fachanweisung der Behörde als Instrument, um die Verwaltung zu vereinfachen. Doch darüber dürfe nicht vergessen werden, dass Hilfeempfänger Anspruch auf eine Einzelfallprüfung haben. Stephan Nagel vom Diakonischen Werk bringt das Problem auf den Punkt: „Wenn penetrant überall von Höchstwerten gesprochen wird, meinen alle, es könne und dürfe nicht darüber hinaus gehen.“ Und das ist einfach falsch.

Text: Beatrice Blank

Veranstaltung zum Thema: „Arbeitslosengeld II und neue Mietrichtwerte –,angemessen‘, aber nicht genug?!“
Dienstag, 17. April, 17:30 – 19:30 Uhr, centro sociale, Sternstraße 2, Eintritt frei

Es diskutieren:
Michael Klahn, Leiter der Abteilung Soziale Hilfen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Jürgen Schlenker, team.arbeit.hamburg Leiter Jobcenter Harburg/Süderelbe
Marc Meyer, Mieter helfen Mieter
Uschi Hoffmann, Stadtteildiakonie Süderelbe

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