Fall Kuhlmann: Streit in der Bürgerschaft

Der erste Bericht von Hinz&Kunzt
Der erste Bericht von Hinz&Kunzt im Oktober 2009

Der Fall Kuhlmann hat ein kurzes parlamentarisches Nachspiel. Seit Monaten spricht Hamburg  über Vermieter wie Thorsten Kuhlmann, die bevorzugt an Hilfeempfänger heruntergekommene Wohnungen zu überhöhten Preisen vermieten. Die Affäre schaffte es jetzt als Debattenthema in die Bürgerschaft. Eine nähere Untersuchung allerdings halten die Parlamentarier nicht für nötig.

Im Herbst 2009 hatte Hinz&Kunzt  diese Methoden aufgedeckt und über die Entwicklungen kontinuierlich berichtet – zuletzt in der aktuellen Ausgabe. Andere Medien wie Mopo und Spiegel hatten nachgezogen.

In der Bürgerschaftsdebatte am 3. Juni 2010 warf der SPD-Abgeordnete Dirk Kienscherf dem Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) Untätigkeit vor.

Obwohl die Fakten seit dem ersten Hinz&Kunzt-Bericht bekannt gewesen seien, habe die Sozialbehörde monatelang nichts unternommen, so Kienscherf. „Der Vermieter Kuhlmann verdient viel Geld mit der Armut in dieser Stadt“, sagte er in Richtung des Senators. „Sie hatten alle Zeit der Welt und auch die moralische und politische Verpflichtung, diese Vorwürfen nachzugehen.“

Kienscherf forderte den Senator auf, öffentlich Stellung zu beziehen.

Pikant: Kuhlmann war noch bis vor Kurzem stellvertretender CDU-Ortsvorsitzender in Osdorf und Deputierter der Sozialbehörde war. „Der Sozialsenator muss für Aufklärung sorgen“, forderte Kienscherf. „Dass er hier in der Bürgerschaft nicht Rede und Antwort steht, das hat wirklich ein Geschmäckle.“

Sozialsenator Wersich äußerte sich nicht. Egbert von Frankenberg (CDU) widersprach allerdings der Darstellung der SPD und sprach von „Unterstellungen“. „Mietwucher und Betrug können selbstverständlich nicht geduldet werden“, sagte er. „Allen Verdachtsfällen wurde sofort nachgegangen.“

Dass die Hamburger Arge erst im Februar wegen des Falls Kuhlmann aktiv wurde, obwohl der erste Bericht von Hinz&Kunzt bereits im Oktober 2009 erschien, erwähnte von Frankenberg nicht. Er betonte allerdings, dass mittlerweile zivil- und strafrechtliche Verfahren gegen Thorsten Kuhlmann laufen.

Ob Kuhlmann und andere Vermieter sich des Wuchers strafbar gemacht hätten, müssten jetzt die Gerichte entscheiden und nicht die Bürgerschaft, so von Frankenberg.

Der Antrag der SPD-Fraktion, in dem der Senat aufgefordert wurde, die Abläufe in der Affäre Kuhlmann umfassend offenzulegen, wurde nach der Debatte mit den Stimmen von CDU und GAL abgelehnt.

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