Wanderarbeiter : Ende Januar auf der Straße?

Eigentlich wollte der Landkreis Harburg ihrem Vermieter, einer Abzock-Firma, auf die Pelle rücken. Doch nun droht bis zu 18 Wanderarbeitern die Obdachlosigkeit. Auslöser dafür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg.

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In diesem Haus haben 40 Wanderarbeiter auf engstem Raum gelebt.

Bis zu 18 Wanderarbeitern droht die Obdachlosigkeit, weil sie der Landkreis Harburg aus ihren Wohnungen schmeißt. Die Begründung: Das Haus, in dem die Arbeiter leben, werde als gewerbliche Unterkunft missbraucht, obwohl es baurechtlich ein Wohnhaus sei. Zudem habe der Landkreis bei einem Ortstermin „erhebliche Brandschutzmängel“ festgestellt, so Sprecher Johannes Freudewald. „Derzeit besteht eine konkrete Gefahr für Ihr Leben und Ihre Gesundheit“, zitierte er aus dem Schreiben, das der Landkreis am 17. Dezember abgeschickt hat. In den sogenannten Nutzungsuntersagungen werden die Wanderarbeiter aufgefordert, das Haus bis spätestens 30. Januar 2015 zu räumen. An wen die Menschen sich wenden können, damit sie nicht obdachlos werden, steht in den Briefen nicht. Und warum nicht? „Das frage ich mich auch.“

Vergangenen Sommer hatten rund 40 Rumänen in dem Haus in Rübke nahe Neu-Wulmstorf gelebt, in sechs Wohnungen, wie das Hamburger Abendblatt berichtete. Die Männer arbeiteten für einen Subunternehmer in der nahe gelegenen Wurstfabrik, als Vermieter trat eine Firma aus dem westfälischen Hamm auf. Diese hatte den Wanderarbeitern einzelne Betten überlassen – ein mutmaßlich lukratives Geschäft.

Als der Landkreis von den Verhältnissen erfuhr, untersagte er der Firma aus Hamm die weitere Nutzung. Die legte Widerspruch beim Verwaltungsgericht Lüneburg ein – und bekam aus formalem Grund Recht: Der Landkreis hätte nicht die Firma, „sondern die Bewohner, die die Wohnungen tatsächlich nutzen, in Anspruch nehmen müssen“, schreiben die Richter in ihrem Beschluss der Hinz&Kunzt vorliegt. Aus diesem Grund sei die Nutzungsuntersagung rechtswidrig.

Während die Firma aus Hamm sich ins Fäustchen lachen kann, kommt es für die Bewohner des Hauses nun knüppeldick. Diese Entwicklung sei „sehr unbefriedigend“, so Landkreis-Sprecher Freudewald „Unser Ziel war ja, den Vermieter dazu zu bringen, vernünftige Unterkünfte bereitzustellen.“ Stattdessen „müssen es nun die Mieter ausbaden“. Der Landkreis sehe derzeit jedoch keine Möglichkeit, gegen die Firma vorzugehen. Und der Eigentümer des Hauses, der angeblich direkt nebenan wohnt? „Brandschutzmängel hat er zu verantworten. Ihn muss der Landkreis auffordern, die Gefahren zu beseitigen“, sagt Sylvia Sonnemann von Mieter helfen Mietern. Der Landkreis hält das für zwecklos: „Der Eigentümer wird sich immer darauf zurückziehen, dass es sich um normalen Wohnraum handelt – und da gelten die gehobenen Anforderungen an den Brandschutz nicht.“

Wie eine Kommune erfolgreich gegen Vermieter vorgehen kann, die sich mit der Überbelegung von Wohnungen eine goldene Nase verdienen, hat die Stadt Frankfurt aufgezeigt. Sie erreichte kürzlich erstmals ein Gerichtsurteil wegen „untragbarer Wohnverhältnisse“ nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz. Insgesamt 16.000 Euro Bußgeld muss der Vermieter nun zahlen, weil er vier Wohnungen illegal überbelegt hatte. Allerdings schicken auch die Frankfurter Behörden Wanderarbeiter teilweise in die Obdachlosigkeit. So wurden kürzlich 17 Bewohner eines überbelegten Hauses aufgefordert, ihre Unterkunft sofort zu räumen. Für einige habe das Sozialamt Unterkünfte in Hotels finden können, andere mussten selbst schauen, wo sie bleiben, berichtete die Frankfurter Rundschau.

„Menschen, die bei uns arbeiten, müssen auch menschenwürdig wohnen“, hatte die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt Anfang des Jahres erklärt. Um das sicherzustellen, hat das Ministerium Mindeststandards für die Unterbringung von Werkvertragsarbeitern in einem Erlass festgeschrieben. So sollen jedem Bewohner mindestens acht Quadratmeter Nutzfläche zur Verfügung stehen und mindestens sechs Quadratmeter in einem Mehrbett-Schlafzimmer. Hätte der Landkreis nicht diesen Erlass heranziehen können, um gegen den Vermieter vorzugehen? Sprecher Freudewald: „Dieser Erlass ist hilfreich zur Orientierung, aber nicht zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung.“ Das niedersächsische Sozialministerium wollte den konkreten Fall auf Anfrage nicht bewerten, erklärte aber allgemein, der Erlass ermögliche es den Kommunen durchaus zu handeln. In der Niedersächsischen Bauordnung, auf die das Ministerium verweist, heißt es explizit: „Die Eigentümer sind dafür verantwortlich, dass Anlagen und Grundstücke dem öffentlichen Baurecht entsprechen.“

Landkreis-Sprecher Freudewald erklärte, die Behörden würden „am 30. Januar nicht sofort räumen“. Allerdings wird jedem Bewohner ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro angedroht für den Fall, dass er der Aufforderung des Amtes nicht nachkommt. Der Landkreis handle „im Einvernehmen“ mit der Gemeinde Neu-Wulmstorf, die für die Verhinderung von Obdachlosigkeit zuständig sei: „Die Gemeinde muss dafür Sorge tragen, dass die Menschen nicht auf der Straße landen.“ Immerhin: Damit die Firma aus Hamm nicht bald andere Wanderarbeiter einquartiert und das Spiel von vorne beginnt, will der Landkreis ihr nochmals, diesmal für die Zukunft, die Nutzung des Hauses als gewerbliche Unterkunft untersagen – eine Maßnahme, die das Verwaltungsgericht ausdrücklich gebilligt hat.

Text: Ulrich Jonas
Foto: Bianca Wilkens