Europäischer Gerichtshof : Sozialhilfe für EU-Bürger?

Erhalten EU-Bürger künftig Sozialleistungen, wenn sie in Deutschland einen Job suchen? Darüber soll jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden. Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass endlich Klarheit für die Wanderarbeiter geschaffen wird.

EuGH
Die Entscheidung über Gleichbehandlung der EU-Bürger fällt jetzt in Luxemburg der Europäische Gerichtshof.

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird im kommenden Jahr darüber entscheiden, ob arbeitssuchende EU-Bürger die gleichen Rechte auf Sozialleistungen wie Bundesbürgern zustehen. Das Bundessozialgericht hat eine Klage gegen die Ungleichbehandlung der EU-Bürger jetzt dem EuGH vorgelegt. „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundessozialgerichts, endlich eine Grundsatzentscheidung herbeiführen zu wollen und die dringend benötigte Rechtssicherheit herzustellen“, sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier. „Es ist dem Gesetzgeber allerdings unbenommen, wie auch im Koalitionsvertrag angekündigt, schon vorher tätig werden.“

In Deutschland werden arbeitssuchenden EU-Bürger bislang SGB-II-Leistungen verweigert. Seit Monaten beschäftigt die Frage, ob die Bundesrepublik damit gegen das Gleichbehandlungsgebot für EU-Bürger verstößt, die Gerichte. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass Ausländer ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum haben. Eine einheitliche Rechtsprechung besteht auf Landesebene allerdings nicht: Viele Bundesländer verweigern Sozialleistungen. Das Landessozialgericht in Essen wiederum hatte im November Rumänen einen Anspruch auf Hartz IV zugestanden. Die Grundsatzentscheidung von EuGH und Bundessozialgericht soll nun Klarheit schaffen. Die Diakonie Deutschland schätzt die Erfolgsaussichten positiv ein. „Ziel muss es sein, allen Menschen, die ernsthaft Arbeit suchen, schnellstmöglich eine Chance auf Integration in Arbeit und Gesellschaft zu eröffnen“, so Stockmeier.

Wanderarbeiter aus Rumänien und Bulgarien müssen sich in Deutschland selbstständig machen. Sie haben keine Krankenversicherung und landen oftmals in ausbeuterischen Arbeits- und Wohnverhältnissen. Familien erhalten oft als einzige staatliche Leistung das Kindergeld. Stockmeier sagt: „Es ist die Verantwortung der deutschen Gesellschaft, sie vor massiver Ausbeutung zu schützen.“

Ausführliche Informationen zum Thema Freizügigkeit in Europa bietet die Diakonie Deutschland unter http://www.diakonie.de/thema-kompakt-personenfreizuegigkeit-innerhalb-der-europaeischen-13658.html

Text: JOF
Bild: Action Press / Becker + Bredel GbR