Dumpinglohn : 3,40 Euro sind sittenwidrig

Ein Stundenlohn von 3,40 Euro ist sittenwidrig. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden und einer Schulbusbegleiterin aus Essen mehr als 4300 Euro Nachschlag zugesprochen. Vergleichbare Fälle in Hamburg sind der Gewerkschaft nicht bekannt.

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Wenn Polizisten Kinder zum Schulbus bringen, werden sie gut bezahlt. Bei Schulbusbegleitern sieht das oft anders aus.

3,40 Euro brutto die Stunde: So wenig Geld hatte eine Frau in Essen dafür bekommen, dass sie geistig und körperlich behinderte Kinder gemeinsam mit einer Busfahrerin morgens an verschiedenen Stellen abholte und zur Schule brachte und sie nachmittags wieder nach Hause fuhr. Die Schulbusbegleiterin hatte für ihre Arbeit pro Tag zwei „Tourpauschalen“ in Höhe von jeweils 7,50 Euro berechnet bekommen. Da sie durchschnittlich fast viereinhalb Stunden unterwegs war, betrug ihr realer Stundenlohn nur 3,40 Euro brutto.

Eine solche Bezahlung ist sittenwidrig niedrig, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az: 8 Sa 764/13). Darin verdonnerten die Richter den früheren Arbeitgeber der Frau zu einer Nachzahlung von mehr als 4300 Euro. Das verurteilte Busunternehmen hat inzwischen Revision eingelegt. Voraussichtlich Ende des Jahres wird das Bundesarbeitsgericht als letzte Instanz entscheiden.

Dumpinglöhne bei Schulbusfahrern und -begleitern sind keine Seltenheit: Bereits 2012 zogen ebenfalls in Essen Mitarbeiter einer Firma vors Arbeitsgericht, weil sie mit Brutto-Stundenlöhnen unter 5 Euro abgespeist worden waren. Und auf der Internetseite der Initiative Mindestlohn berichtet eine Fahrerin: „Meine derzeitige Tour dauert 75 Minuten, dafür bekomme ich 7,50 Euro. Das macht einen Stundenlohn von 6 Euro. Wenn ich länger brauche, weil unterwegs Stau ist, habe ich Pech gehabt.“

In Hamburg sind vergleichbare Fälle bislang nicht bekannt geworden: „Von Dumpinglöhnen in diesem Bereich wissen wir nichts“, so Anne Quiring von der zuständigen Gewerkschaft verdi. Ihr Kollege Oliver Müller aus Nordrhein-Westfalen, seit Jahren mit dem Thema befasst, hält die Erfahrungen der Busbegleiterin aus Essen für repräsentativ: „Manche Unternehmen in diesem Gewerbe beschäftigen überwiegend Langzeitarbeitslose, Rentner und Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nur wenige Stunden in der Woche arbeiten können. Diese Firmen glauben, außerhalb der Gesetze agieren zu können, weil sie wissen, dass die Menschen dringend auf das Geld angewiesen sind.“ So laufe derzeit eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer auch in Hamburg tätigen Firma, die einer Fahrerin weder bei Krankheit noch bei Urlaub Lohn gezahlt habe – ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht.

Laut Finanzbehörde hat die Stadt derzeit zehn Unternehmen mit dem Transport von behinderten Kindern und Jugendlichen beauftragt. Jedes einzelne habe die Zahlung des Mindestlohns – 8,50 Euro brutto die Stunde – schriftlich zugesichert, so Behördensprecher Daniel Stricker. Um nachzuweisen, dass sie die Vorgabe einhalten, müssten die Firmen Nachweise einreichen, etwa Kopien von Arbeitsverträgen oder Verdienstabrechnungen.

Text: Ulrich Jonas
Foto: Actionpress